Carport
Ein Carport stellt als nicht eingehauster Autoeinstellplatz grundsätzlich ein anzeigepflichtiges Bauwerk dar. Lediglich bei Nichteinhaltung des gesetzlichen Mindestabstandes (2,0 m bis zu einer max. Höhe von 3,5 m) ist eine baubehördliche Bewilligungspflicht gegeben.
Benötigte Dokumente
Einer entsprechenden Eingabe (Bauantrag oder Bauanzeige) sind jedenfalls entsprechende Plan- und Beschreibungsunterlagen (jeweils dreifach), welche eine Beurteilung des Bauvorhabens zulassen, anzuschließen. Die Eingabe ist an die Dienststelle Baurecht zu richten.