Förderungen von Familienprogrammen, -projekten und -angeboten
Kriterien für eine Förderung
Als förderungswürdig gelten in erster Linie familienbezogene Angebote und Projekte, die sich insbesondere an folgenden Voraussetzungen und Grundsätzen orientieren:
- Förderung von präventiven Ansätzen sowie nachhaltige Stärkung von Elternkompetenzen
- Förderung der Selbstorganisation
- Beteiligung der Zielgruppen im Rahmen der Maßnahmen
- Berücksichtigung spezifischer Gruppen (z.B. kinderreiche Familien, Ein-Eltern-Haushalte, einkommensschwache Familien)
- Herstellung eines Sozialraumbezugs mit den Maßnahmen
- Zusammenarbeit bzw. Abstimmung mit relevanten lokalen und/oder regionalen Akteur:innen im Sozialraum Bregenz sowie der städtischen Fachbereiche
Ansuchen und Bewilligung
Bei einem Neuantrag ist das Förderungsansuchen bis jeweils 30. Mai für das darauffolgende Kalenderjahr im Vorhinein schriftlich einzubringen. Folgeanträge sind für das darauffolgende Kalenderjahr im Vorhinein bis jeweils 30. September schriftlich zu beantragen. Später einlangende Anträge können nur noch nach Maßgabe eventuell vorhandener Mittel oder erst für das Folgejahr berücksichtigt werden.
Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:
- ausgefülltes Förderungsansuchen für Familienprogramme, -projekte, -angebote der Landeshauptstadt Bregenz
- Budget (nach Vorlage)
- Vereinsstatuen des Trägers oder Kontaktdaten der für das Projekt verantwortlichen Person
Downloads
Hier finden Sie alle Downloads zu dieser Dienstleistung
- Allgemeine Förderrichtlinien der Landeshauptstadt Bregenz (221 KB)
- Richtlinie für die Förderung von Familienprogrammen, -projekten und -angeboten (128 KB)
- Förderantrag Familienprogramme (586 KB)
Familienservice
Belruptstraße 1
6900 Bregenz
Amtsstunden
Montag bis Freitag,
8 Uhr bis 12 Uhr sowie
Montag bis Donnerstag,
13.30 Uhr bis 16.30 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung