Gerätehütten

Vor der Errichtung eines Nebengebäudes (z. B. Gartenhaus, Garage oder Gerätehütte mit max. 25 Quadratmeter überbauter Fläche und einer max. Höhe von 3,5 m) und bei Einhaltung der gesetzlichen Bauabstände (2 m) ist bei der Baubehörde eine Bauanzeige einzubringen.

Benötigte Unterlagen

Diese Bauanzeige ist mit einer ausreichenden Beschreibung und zeichnerischen Darstellung, aus der jedenfalls auch die genaue Lage des Bauvorhabens auf dem Grundstück ersichtlich sein muss, an die Dienststelle Baurecht zu richten.

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