Bebauungsbestätigungen

Bestätigungen „Baugrundstück bebaut“ gem. § 28 Abs. 2 lit. a und b Grundverkehrsgesetz für das Grundbuchsgericht

Ansuchen auf Ausstellung einer Bestätigung „Baugrundstück bebaut“ können unter Angabe der Katastralgemeinde und der Grundstücksnummer(n) an die Dienststelle Rechtsservice per E-Mail an recht(at)bregenz.at gerichtet werden.

Baugrundstücke gelten als bebaut, wenn auf ihnen Wohn- oder Betriebsgebäude errichtet sind. Die Errichtung von Gebäuden mit untergeordneter Bedeutung (z. B. Garagen, Geräteschuppen, Gartenhäuschen) gilt dabei nicht als Bebauung.

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