Bebauungsbestätigungen

Bestätigungen „Baugrundstück bebaut“ gem. § 28 Abs. 2 lit. a und b Grundverkehrsgesetz für das Grundbuchsgericht

Ansuchen auf Ausstellung einer Bestätigung „Baugrundstück bebaut“ können unter Angabe der Katastralgemeinde und der Grundstücksnummer(n) an die Dienststelle Rechtsservice per E-Mail an recht(at)bregenz.at gerichtet werden.

Baugrundstücke gelten als bebaut, wenn auf ihnen Wohn- oder Betriebsgebäude errichtet sind. Die Errichtung von Gebäuden mit untergeordneter Bedeutung (z. B. Garagen, Geräteschuppen, Gartenhäuschen) gilt dabei nicht als Bebauung.

Kosten: (für das Jahr 2025)

  • 14,30 Euro Eingabegebühr (Gebührengesetz idgF., BAG14 TP 6/1) und
  • 21,60 Euro Verwaltungsabgabe (Verwaltungsabgabenverordnung idgF, TP 48)

Zu allen Dienstleistungen

Rechtsservice

Belruptstraße 1
6900 Bregenz

Amtsstunden

Montag bis Freitag, 
8 Uhr bis 12 Uhr sowie 
Montag bis Donnerstag,
13.30 Uhr bis 16.30 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung