Heizkostenzuschuss
Ein Heizkostenzuschuss wird Personen bzw. Haushalten mit geringem Einkommen gewährt und beträgt 330 Euro. Der Zuschuss ist ein Service des Landes Vorarlberg, die Abwicklung erfolgt über die Städte und Gemeinden.
Antragstellung
Der Heizkostenzuschuss kann während des Aktionszeitraums persönlich in der Dienststelle Soziales und Senioren oder direkt online beantragt werden.
Benötigte Dokumente
Da der Heizkostenzuschuss auf das Konto überwiesen wird, benötigen wir die Bankverbindung (IBAN und BIC). Bitte bringen Sie zusätzlich alle Einkommensbelege mit. Zum Einkommen zählen Löhne, Pensionen, Leistungen aus der Arbeitslosen- und der Krankenversicherung, weiters Wohnbeihilfe, Unterhaltszahlungen jeglicher Art, das Kinderbetreuungsgeld und Lehrlingsentschädigung.
Personen (Haushalte), die Unterstützung aus der offenen Sozialhilfe für Lebensunterhalt oder Wohnbedarf erhalten, müssen sich direkt an die Bezirkshauptmannschaft Bregenz wenden.
Förderrichtlinien
Alle Informationen zur Förderung, dem Aktionszeitraum, den Förderrichtlinien und den Einkommensgrenzen finden Sie auf der Website des Landes Vorarlberg.
Downloads
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