Heizungen

Die Errichtung oder wesentliche Änderung von Feuerstätten bedarf dann keiner Baubewilligung, wenn diese durch gewerblich befugte Fachleute ausgeführt wird.

Feuerbeschau, Kaminkehrer und die städtische Umweltstelle führen die Überprüfung der Heizanlagen auf Bregenzer Stadtgebiet im Sinne der Vorarlberger Luftreinhalteverordnung durch. Die Überprüfungen sind Grundlage für die Sanierung und Erneuerung von nicht mehr einwandfrei funktionierenden Anlagen.

Weitere Dienstleistungen und Services

Energieberatung Energieförderung Heizkostenzuschuss

Zu allen Dienstleistungen