Kanalbenützungsgebühr
Für die Benützung der Abwasserbeseitigungsanlage der Landeshauptstadt Bregenz werden Kanalbenützungsgebühren vorgeschrieben.
Abgabepflichtig für die Kanalbenützungsgebühren ist die Person mit Eigentum am Bauwerk oder der befestigten Fläche. Der Berechnung ist die Menge des Schmutzwassers zu Grunde zu legen. Ist das Bauwerk oder die befestigte Fläche vermietet, verpachtet oder sonst zum Gebrauch überlassen, so ist die Kanalbenützungsgebühr der innehabende Person (Miete, Pacht, Fruchtgenuss u.dgl.) vorzuschreiben. Die Person mit Eigentum haftet persönlich für die Abgabenschuld.
Für die Einhebung der Kanalbenützungsgebühren ist die Stadtwerke Bregenz GmbH zuständig.
Kontakt
Stadtwerke Bregenz GmbH
Gas Wasser Bäder Stadtbus
Markus Neher
Reutegasse 33
6900 Bregenz
T +43 5574 741 00-16, F -12
Kosten
Die Tarife für die Kanalbenützung werden jedes Jahr in der Sitzung der Stadtvertretung beschlossen.
Downloads
Hier finden Sie alle Downloads zu dieser Dienstleistung
- Kanalisationsgesetz Einzugsbereich Sammelkanal Plan (1 MB)
- Kanalisationsgesetz Einzugsbereich des Sammelkanals (210 KB)
- Abgabensätzeverordnung 2026 (194 KB)