Kanalbenützungsgebühr
Für die Benützung der Abwasserbeseitigungsanlage werden Kanalbenützungsgebühren vorgeschrieben.
Gebührenschuldner ist der Eigentümer des Bauwerkes oder der befestigten Fläche. Der Berechnung ist die Menge des Schmutzwassers zu Grunde zu legen. Ist das Bauwerk oder die befestigte Fläche vermietet, verpachtet oder sonst zum Gebrauch überlassen, so ist die Kanalbenützungsgebühr dem Inhaber (Mieter, Pächter, Fruchtnießer u.dgl.) vorzuschreiben. Der Eigentümer haftet persönlich für die Abgabenschuld.
Für die Einhebung der Kanalbenützungsgebühren ist die Stadtwerke Bregenz GmbH zuständig.
Kontakt
Stadtwerke Bregenz GmbH
Gas Wasser Bäder Stadtbus
Markus Neher
Reutegasse 33
6900 Bregenz
T +43 5574 741 00-16, F -12
Kosten
Die Tarife für die Kanalbenützung werden jedes Jahr in der Sitzung der Stadtvertretung beschlossen.
Downloads
Hier finden Sie alle Downloads zu dieser Dienstleistung
- Kanalisationsgesetz Einzugsbereich Sammelkanal Plan (1 MB)
- Kanalisationsgesetz Einzugsbereich des Sammelkanals (210 KB)
- Gemeindeabgaben 2024 (610 KB)