Sammlungsbewilligung

Grundlage für die Durchführung öffentlicher Sammlungen ist das Gesetz zur Regelung öffentlicher Sammlungen (Sammlungsgesetz) LGBl.Nr. 48/1969.

Als öffentliche Sammlung im Sinne des Sammlungsgesetzes gilt:

  • die an eine Mehrheit von Personen gerichtete Aufforderung zu Geld- oder Sachleistungen, für welche keine gesetzliche, satzungsmäßige oder vertragliche Verpflichtung gegeben ist, gleichgültig, ob die Sammlung als Straßensammlung oder Haussammlung durchgeführt wird, oder ob an allgemein zugänglichen Orten Sammelbüchsen aufgestellt werden und gleichgültig, ob bei diesen Sammlungen die Leistung selber oder nur eine zur Leistung verpflichtende Erklärung erbeten wird und ob eine geringfügige Gegenleistung erfolgt oder nicht.
  • die von Person zu Person erfolgende Aufforderung zum Kauf von Waren oder zur Bestellung von Waren oder Dienstleistungen mit dem Hinweis, dass der Ertrag ganz oder teilweise zu gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecken verwendet wird oder dass dadurch solche Zwecke auf andere Weise gefördert werden

Zur Durchführung einer öffentlichen Sammlung bedarf es einer Bewilligung der Behörde. Wenn für die Sammlung ein hinreichendes öffentliches Bedürfnis vorliegt, sich die Sammlung nur auf den Bereich der Stadt Bregenz erstreckt und der Samm-lungsertrag nur in der Stadt Bregenz verwendet werden soll, kann der Bürgermeister bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen eine solche Sammlungsbewilligung mittels Bescheid erteilen.

Antragstellung
Der Antrag für die Sammlungsbewilligung muss schriftlich an die Verwaltungspolizei gestellt werden. Darin müssen insbesondere angeführt werden:

  • Vorname, Zuname und Anschrift des Antragstellers bzw. bei Organisationen und Vereinen, Vorname und Zuname des gesetzlichen Vertreters 
  • der örtliche Bereich innerhalb der Stadt Bregenz, auf welchen sich die Sammlung erstrecken soll. 
  • der gewünschte Zeitraum der Durchführung der Sammlung
  • der Verwendungszweck des Sammelertrages

Für Sammlungen, die über den Bereich der Stadt Bregenz hinausgehen und bei welchen der Sammlungsertrag nicht nur in der Stadt Bregenz verwendet werden soll, ist die Landesregierung zuständig.

Zu allen Dienstleistungen

Verwaltungspolizei

Belruptstraße 1
6900 Bregenz

Amtsstunden

Montag bis Freitag, 
8 Uhr bis 12 Uhr sowie 
Montag bis Donnerstag,
13.30 Uhr bis 16.30 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung