Strafregisterbescheinigung
Bürger:innen können nach persönlicher Vorsprache einen Auszug aus dem Strafregisteramt der Landespolizeidirektion Wien anfordern, z. B. für Einbürgerungen, Schifferpatente und Anstellungen etc. Seit 1. November 2020 können diese Strafregisterbescheinigungen nach telefonischer Terminvereinbarung im Bürgerservice der Landeshauptstadt Bregenz sowie bei der Stadtpolizei abgeholt werden. Für Anfragen stehen Ihnen sowohl die Stadtpolizei als auch der Bürgerservice zur Verfügung.
Benötigte Dokumente
- Amtlicher Lichtbildausweis (Identitätsnachweis; für Angehörige eines anderen EU-Mitgliedstaates, die die Einholung von Informationen aus diesem Staat verlangen: Nachweis der Staatsangehörigkeit/en, z. B. durch Reisepass oder Personalausweis)
- Dokumente zum Nachweis früher geführter Namen, die im Antrag jedenfalls anzuführen sind: z. B. Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Scheidungsurkunde, Adoptionsurkunde
- Bei Antragstellung oder Abholung durch eine andere Person: Vollmacht
- Für eine "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" zusätzlich eine vollständig ausgefüllte und vom (künftigen oder aktuellen) Dienstgeber bzw. der Organisation unterschriebene Bestätigung .
Falls auf Grund des amtlichen Lichtbildausweises die Identität der Antragstellerin/des Antragstellers nicht einwandfrei festgestellt werden kann, weil z. B. der im Antrag angeführte aktuelle Familienname im vorgelegten Ausweisdokument noch nicht berichtigt ist, sind entsprechende Unterlagen (Heiratsurkunde, Bescheid über Namensänderung etc.) beizubringen. Zum Nachweis eines allfälligen, im amtlichen Lichtbildausweis nicht eingetragenen akademischen Grades muss der Verleihungsbescheid vorgelegt werden.
Zu allen DienstleistungenBürger:innenservice
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