Stützmauern

Die Errichtung einer Stützmauer ist grundsätzlich ein anzeigepflichtiges, bei Nichteinhaltung der gesetzlichen Bauabstände ein bewilligungspflichtiges Bauvorhaben. Derartige Bauwerke können bis zu einer maximalen Höhe von 1,8 m bis unmittelbar an die Grenze der Nachbarliegenschaft gebaut werden. Bei größeren Höhen beträgt der Mindestabstand 2,0 m.


 

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