Tourismusbeitrag
Gemeinden, die sich zu Tourismusgemeinden erklärt haben, sind ermächtigt, zur Deckung ihres Aufwandes für tourismusfördernde Maßnahmen und Einrichtungen Tourismusbeiträge einzuheben.
Abgabepflichtig sind alle Personen, die von einem in der Gemeinde gelegenen Standort aus eine selbstständige Erwerbstätigkeit ausüben. Die gesetzlichen Erläuterungen dazu finden Sie hier.
Kosten und Berechnung
Die Hebesätze des Tourismusbeitrages werden jedes Jahr in der Sitzung der Stadtvertretung beschlossen. Diese sind im Gebührenteil des Voranschlages aufgelistet. Zur Feststellung der Höhe Ihres Tourismusbeitrages bieten wir online eine Berechnungshilfe an.
Downloads
Hier finden Sie alle Downloads zu dieser Dienstleistung
- Abgabengruppenverordnung (28 KB)
- Rundschreiben Tourismusbeitrag 2022 (238 KB)
- Information Tourismusbeitrag 2022 (277 KB)
Abgaben
Anton-Schneider-Straße 4a
6900 Bregenz
Amtsstunden
Montag bis Freitag,
8 Uhr bis 12 Uhr sowie
Montag bis Donnerstag,
13.30 Uhr bis 16.30 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung