Veranstaltungsbewilligung

Wenn Sie planen, eine öffentliche Veranstaltung durchzuführen, so ist für Sie beim Amt der Landeshauptstadt Bregenz die Verwaltungspolizei die zentrale Anlaufstelle. Dort erhalten Sie die notwendigen rechtlichen Informationen, die für die Durchführung ihrer Veranstaltung maßgeblich sind und, falls erforderlich, auch die Kontaktdaten weiterer zuständigen Dienststellen/Behörden.

Die rechtliche Grundlage für Durchführung von öffentlichen Veranstaltungen bildet das Veranstaltungsgesetz (Gesetz über das Veranstaltungswesen,  LGBl.Nr. 1/1989 idgF).
Wird die Veranstaltung zudem auf einer öffentlichen Verkehrsfläche abgehalten, so ist außerdem eine Bewilligung nach der Straßenverkehrsordnung 1960 erforderlich.

Fristen für die Eingabe bei der Behörde

  • Veranstaltungen, für welche keine bzw. nur geringfügige Aufbauten im Ausmaß von wenigen Quadratmetern wie z.B. ein Informationsstand, Beachflags, Rackboards etc. erforderlich sind:  spätestens zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung
  • Veranstaltungen, für welche größere Aufbauten (z.B. Zelteinrichtungen, Bühnen, Podeste, Sitzgelegenheiten) erforderlich sind: spätestens 8 Wochen vor Beginn der Veranstaltung
  • Veranstaltungen, bei welchen mehr als 1500 Personen gleichzeitig erwartet werden:  spätestens drei Monate vor Beginn der Veranstaltung

Erforderliche Unterlagen

  • Vollständig ausgefülltes Formular Veranstaltungsanzeige (siehe unten)
  • Zustimmungserklärung des Grundeigentümers/der Grundeigentümerin bzw. der befugten Vertretung der Veranstaltungsräumlichkeit
  • Maßstabsgetreuer Lageplan mit sämtlichen beabsichtigten baulichen Einrichtungen
  • Erwartete Gesamtbesucheranzahl und Höchstzahl der gleichzeitig erwarteten Besucher
  • Bei Veranstaltung in Zelten und/oder dem Einsatz von mobilen Einrichtungen: Bescheinigungen über Zertifizierungen, Herstellerangaben betreffend Aufbau und Montage, Prüfbefunde etc.

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8 Uhr bis 12 Uhr sowie 
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