Wohnungsbewerbung

Wohnungsvergabe: fair, modern und effizient
Um die Wohnungsvergabe den geänderten Rahmenbedingungen anzupassen und für den Wohnungswerber fairer zu gestalten, musste die Wohnungsvergabe ab dem 1. Jänner 2017 mit in Kraft treten des neuen Wohnungswerberprogramms auf neue Beine gestellt und den Vergabeverfahren der anderen Vorarlberger Gemeinden angeglichen werden. Die Wohnungsvergaben erfolgen auch weiterhin monatlich durch den Bürgermeister auf Vorschlag des Fachgremiums und dem Wohnungsvergabebeirat. 

Wie funktioniert das neue System:
Bei Abgabe und Sichtung des Wohnungswerberantrags wird in einem Gespräch der Wohnungsbedarf abgeklärt. 

Der Wohnungswerber kann in diesem Gespräch auch seine Begründung erläutern. Weiters wird durch das Wohnungsamt die Punktebewertung genau erklärt. Die Bewerbung läuft ab diesem Zeitpunkt nun ein Jahr.

Nach Ablauf dieser Frist (1 Jahr) muss der Antrag vom Wohnungswerber verlängert werden. 
Ansonsten werden Sie nicht mehr als wohnungssuchend geführt. 

Änderungen in den von Ihnen angegebenen Umständen, wie z. B. Wohnungswechsel, Familienstands-, Einkommensänderungen etc., sind dem Wohnungsamt unverzüglich vorzulegen. 

Während der Wartefrist (sofern es keine Veränderungen gibt) sind keine weiteren Vorsprachen nötig!

Ihr Antrag wird nach Ihren Wohnerfordernissen geführt und die Vergabe erfolgt je nach Kategorie und Punktereihung gemäß den Vergaberichtlinien des Landes Vorarlberg. 
 

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