Kleinkindbetreuung Um- und Abmeldungen

Wenn Sie die Betreuungszeiten längerfristig ändern möchten, bitten wir Sie zu beachten, dass Abmeldungen, Um- und Neubuchungen bis zum 20. des Vormonats in der Kinderbetreuungseinrichtung gemeldet werden müssen. Änderungsmeldungen gelten verbindlich ab dem darauf folgenden Monat für mindestens drei Monate.

Die Landeshauptstadt Bregenz kündigt die Betreuungsvereinbarung bei unentschuldigtem Fernbleiben über einen Zeitraum von einem Monat auf. 

Mehr Informationen zu unseren Kleinkindbetreuungseinrichtungen finden Sie hier: 

Kinderbetreuung in Bregenz

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