Baugrundlagenbestimmung

Aufgrund einer städtischen Verordnung ist bei der Behörde bevor ein Bauantrag – betreffend die Errichtung sowie wesentliche Änderung (z. B. Zu- und Umbau) von Gebäuden bzw. bestimmten Bauwerken – eingebracht wird, ein Antrag auf Bestimmung der Baugrundlagen zu stellen.

Benötige Dokumente / Antrag

Dieser Antrag hat die Art des beabsichtigten Bauvorhabens und die beabsichtigte Verwendung des Gebäudes anzugeben. Dem Antrag ist jedenfalls ein Lageplan anzuschließen. Soweit es die öffentlichen Interessen erfordern, werden mit Bescheid die Baugrundlagen bestimmt (z. B. Baugrenze, Höhe des Gebäudes, Baunutzungszahl).

Fristen

Die Baugrundlagenbestimmung ist grundsätzlich drei Jahre gültig. Die Pflicht zur Stellung eines Antrages auf Bestimmung der Baugrundlagen entfällt, wenn in einer Verordnung nach dem Raumplanungsgesetz die Baugrundlagen bestimmt sind (z. B. Bebauungsplan).

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