Schlussüberprüfung Bauvorhaben

Die Vollendung eines bewilligungspflichtigen Bauvorhabens ist der Behörde vom Bauherrn innerhalb von zwei Wochen schriftlich zu melden.

Dieser Fertigstellungsmeldung sind die gemäß Baubewilligung erforderlichen Befunde bzw. Nachweise anzuschließen. Die Behörde hat innerhalb von drei Monaten ab Einlangen der vollständigen Meldung zu prüfen, ob die Ausführung der Baubewilligung und sonst den bautechnischen Erfordernissen entspricht. Ergibt die Prüfung, dass das Bauvorhaben nicht entsprechend ausgeführt wurde, so hat die Behörde die Herstellung des rechtmäßigen Zustandes zu verfügen.

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Baurecht

Belruptstraße 1
6900 Bregenz

Amtsstunden

Montag bis Freitag, 
8 Uhr bis 12 Uhr sowie 
Montag bis Donnerstag,
13.30 Uhr bis 16.30 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung