Ummeldungen

Eine Ummeldung ist aus folgenden Gründen erforderlich:

  • bei Änderungen der Wohnsitzqualität innerhalb eines Monats (z. B. wenn Sie Ihren bisherigen weiteren Wohnsitz zu Ihrem Hauptwohnsitz machen wollen)
  • bei Änderung des Namens oder sonstiger Personendaten (wenn die Änderung im Ausland innerhalb eines Monats erfolgte)
  • bei Änderung der Staatsbürgerschaft (wenn die Änderung im Ausland innerhalb eines Monats erfolgte)

Eine Ummeldung hat persönlich durch den:die Meldepflichtige:n, durch Dritte oder auch postalisch (mit den Originaldokumenten der:die Meldepflichtige:n oder beglaubigten Abschriften dieser Dokumente) bei der Dienststelle "Meldeamt und Friedhöfe" zu erfolgen.

Unsere Öffnungszeiten
Montag bis Freitag von 8 bis 16.30 Uhr

Benötigte Dokumente
Folgende Dokumente sind mitzubringen:

  • Meldezettel
  • amtlicher Lichtbildausweis
  • Urkunde, die den geänderten Sachverhalt bescheinigt (z. B. Heiratsurkunde bei Namensänderung, Staatsbürgerschaftsnachweis etc.)

Weitere Dienstleistungen und Services

Meldeservice

Zu allen Dienstleistungen

Meldeamt und Friedhöfe

Rathausstraße 4
6900 Bregenz

Amtsstunden

Montag bis Freitag, 
8 bis 16.30 Uhr