Wohnbeihilfe / Wohnzuschuss
Als Mietzuschuss kann EU-Bürgern eine Wohnbeihilfe und Nicht-EU-Bürgern ein Wohnzuschuss gewährt werden.
Dabei sind mehrere Faktoren entscheidend:
Berücksichtigt werden die Höhe Ihres Einkommens, die Höhe Ihrer Miete bzw. Ihrer monatlichen Wohnungsrückzahlungen, die Größe Ihrer Familie und die Größe Ihrer Wohnung.
Detaillierte Informationen zu den Voraussetzungen, der Berechnung und der Beziehung der Wohnbeihilfe oder des Wohnzuschusses finden Sie auf der Homepage des Landes Vorarlberg. Ebenso können Sie dort die benötigten Formulare downloaden.
Im Bürger:innenservice (Soziales und Wohnen) sind die Antragsformulare der Landesregierung vollständig ausgefüllt mit den entsprechenden Unterlagen abzugeben. Dieser Antrag wird - nach Bestätigungsvermerk durch das Meldeamt - an die Vorarlberger Landesregierung zur Weiterbearbeitung bzw. Auszahlung weitergeleitet.
Benötigte Dokumente
Bitte legen Sie Ihrem Antrag folgendes bei:
- die Mietbestätigung und den Mietvertrag
- Rückzahlungsnachweis (bei Eigentum, Alimente)
- Einkommensnachweis
- Versicherungsdatenauszug
Wohnungsservice
Rathausstraße 4
6900 Bregenz
Amtsstunden
Montag bis Freitag,
8 Uhr bis 16.30 Uhr
Sozial- und Senior:innenservice
Rathausstraße 4
6900 Bregenz
Amtsstunden
Montag bis Freitag,
8 Uhr bis 16.30 Uhr