Flächenwidmungsbestätigung
Bei der Dienststelle Stadtplanung und Mobilität können Bestätigungen über Flächenwidmungen eingeholt werden. Dies ist vor allem dann erforderlich, wenn beispielsweise im Grundverkehr die Immobilienertragssteuer (ImmoESt) berechnet werden muss. Mitzubringen bzw. anzugeben ist die Grundstücksnummer sowie die Katastralgemeinde der betreffenden Liegenschaft.
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6900 Bregenz
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