Förderung für waschbare und wiederverwendbare Stoffwindeln
Wie vom Stadtrat am 24.10.2019 beschlossen, unterstützt die Landeshauptstadt Bregenz Bregenzer Jungfamilien und werdende Eltern, die ihr Baby mit waschbaren und wiederverwendbaren Stoffwindeln wickeln. Eltern, die sich für das Wickeln mit dieser Methode entscheiden, können eine Förderung unter folgenden Bedingungen beantragen:
Voraussetzungen für eine Förderung
- Der Hauptwohnsitz der Familie liegt in Bregenz (Eltern/ Erziehungsberechtigte und Kind).
- Die Förderung ist gegen Vorlage der Originalrechnung (als Nachweis für den Kauf im Vorarlberger Einzelhandel) und eines ausgefüllten Förderungsansuchens für waschbare und wiederverwendbare Stoffwindeln (D13) erhältlich.
- Rechnungen können maximal fünf Monate rückwirkend eingereicht werden.
Höhe der Förderung
Pro Kind wird eine einmalige Förderung bis maximal 100 Euro bewilligt.
Gewährung der Förderung
Für die Gewährung der Förderung ist das Förderungsansuchen mit der Rechnung einzureichen bei:
Landeshauptstadt Bregenz
Familienservice
Belruptstraße 1, 6900 Bregenz
familienservice(at)bregenz.at
Downloads
Hier finden Sie alle Downloads zu dieser Dienstleistung
- Allgemeine Förderrichtlinien der Landeshauptstadt Bregenz (221 KB)
- Richtlinie für die Förderung waschbarer und wiederverwendbarer Stoffwindeln (109 KB)
- Förderungsansuchen Stoffwindeln (895 KB)
Familienservice
Belruptstraße 1
6900 Bregenz
Amtsstunden
Montag bis Freitag,
8 Uhr bis 12 Uhr sowie
Montag bis Donnerstag,
13.30 Uhr bis 16.30 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung