Abmeldungen

Eine Abmeldung ist

  • persönlich durch die Meldepflichtigen
  • durch Dritte (mit den Originaldokumenten der Meldepflichtigen oder beglaubigten Abschriften dieser Dokumente)
  • oder postalisch (mit den Originaldokumenten der Meldepflichtigen oder beglaubigten Abschriften dieser Dokumente)

in der Dienststelle Meldeamt und Wahlen möglich.

Benötigte Dokumente

Folgende Dokumente sind mitzubringen:

  • Meldezettel
  • Identitätsnachweis
  • bei Tod die Sterbeurkunde

Fristen

Abmeldepflicht besteht innerhalb von 3 Tage vor oder nach der Aufgabe der Unterkunft.

Eine Abmeldung des Wohnsitzes kann auch online mittels Bürgerkarte oder Handysignatur erfolgen.

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Meldeamt und Friedhöfe

Rathausstraße 4
6900 Bregenz

Amtsstunden

Montag bis Freitag, 
8 Uhr bis 16.30 Uhr