Grundsteuer
Die Landeshauptstadt Bregenz ist auf Grund des Grundsteuergesetzes 1955 i.d.g.F. verpflichtet, von jede Grundeigentümerin und jedem Grundeigentümer innerhalb ihres Gemeindegebietes Grundsteuer einzuheben.
Die Grundlagen für die Berechnung der Grundsteuer bilden die Einheitswert- und Messbetragsbescheide des Finanzamtes. Aus diesem Einheitswert wird der Steuermessbetrag errechnet. Mit dem Hebesatz multipliziert, errechnet sich daraus die Grundsteuer.
Bei bestimmten Voraussetzungen kann über Antrag eine Steuervergünstigung für Neu-, Zu- und Umbauten für die Dauer von 20 Jahren gewährt werden.
Kosten
Die Hebesätze der Grundsteuer werden in der Sitzung der Stadtvertretung beschlossen. Diese sind im Gebührenteil des Voranschlages aufgelistet.
Downloads
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- Antrag auf zeitliche Befreiung von der Grundsteuer (263 KB)
- Gemeindeabgaben 2024 (610 KB)
Abgaben
Anton-Schneider-Straße 4a
6900 Bregenz
Amtsstunden
Montag bis Freitag,
8 Uhr bis 12 Uhr sowie
Montag bis Donnerstag,
13.30 Uhr bis 16.30 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung