Gästetaxe

Die Gästetaxe wird für das gesamte Stadtgebiet von Bregenz und während des ganzen Jahres eingehoben.

Abgabepflichtig sind alle Gäste, die während des Einhebungszeitraumes im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Bregenz nächtigen, soweit sie nicht von der Abgabepflicht befreit sind. Der Unterkunftgeber ist verpflichtet, die Gästetaxe vom Abgabenschuldner einzuheben und haftet für die Erfüllung der Abgabepflicht.

Das Ausmaß der Abgabe ist in der Gästetaxeordnung der Landeshauptstadt Bregenz geregelt.

Fristen

Der Fälligkeitstag für die Entrichtung der Abgabenerklärung ist jeweils der 15. des Folgemonats. Der Fälligkeitstag für die Entrichtung der Abgabe ist jeweils der 28. des Folgemonats.

Kosten

Die Tarife der Gästetaxe werden jedes Jahr in der Sitzung der Stadtvertretung beschlossen. Diese sind im Gebührenteil des Voranschlages aufgelistet.

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Abgaben

Anton-Schneider-Straße 4a
6900 Bregenz

Amtsstunden

Montag bis Freitag, 
8 Uhr bis 12 Uhr sowie 
Montag bis Donnerstag,
13.30 Uhr bis 16.30 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung