Flächenwidmungsbestätigung

Bei der Dienststelle Raumplanung und Mobilitätsservice können Bestätigungen über Flächenwidmungen eingeholt werden. Dies ist vor allem dann erforderlich, wenn beispielsweise im Grundverkehr die Immobilienertragssteuer (ImmoESt) berechnet werden muss. Mitzubringen bzw. anzugeben ist die Grundstücksnummer sowie die Katastralgemeinde der betreffenden Liegenschaft.

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