Förderung von privaten Träger:innen und Selbsthilfegruppen
Die Förderung gilt für private Träger:innen und Selbsthilfegruppen, die Aufgaben bei der sozialen Betreuung und Gesundheitsvorsorge erfüllen, welche im Interesse der Landeshauptstadt Bregenz liegen. Die Träger:innen müssen gemeinnützig arbeiten. Diese Aufgaben können umfassen:
- Integrative Frauenprojekte
- Ehrenamtliche soziale Betreuung und Hilfe sowie Selbsthilfe bei der Gestaltung eines selbst bestimmten Lebens
- Beratung, Betreuung und Hilfsangebote bei Problemlagen, sofern die Hilfeleistungen nicht im Rahmen der Integrationshilfe oder der Sozialhilfe von Bund oder Land finanziert sind
- Gesundheitsförderung
Förderfähig sind nur in der Landeshauptstadt Bregenz ansässige oder für Bregenzer Menschen tätige Träger:innen. Grundlage ist das Mindestsicherungsgesetz, LGBI. Nr. 64/2010 idgF, insbesondere§ 19 Gesetz zur Förderung der Chancengleichheit von Menschen mit Behinderung, LGBI. Nr. 30/2006.
Das Ansuchen muss in schriftlicher Form bis spätestens 31. März des betreffenden Jahres an die Dienststelle Sozial- und Seniorenservice oder die Dienststelle Gesundheitsservice erfolgen. Später einlangende Anträge können nur noch nach Maßgabe eventuell vorhandener Mittel oder erst für das Folgejahr berücksichtigt werden.
Downloads
Hier finden Sie alle Downloads zu dieser Dienstleistung
- Allgemeine Förderrichtlinien der Landeshauptstadt Bregenz (221 KB)
- Richtlinie für die Förderung von privaten Trägerinnen und Selbsthilfegruppen (114 KB)
Sozial- und Senior:innenservice
Rathausstraße 4
6900 Bregenz
Amtsstunden
Montag bis Freitag,
8 Uhr bis 16.30 Uhr
Gesundheitsservice
Belruptstraße 1
6900 Bregenz
Amtsstunden
Montag bis Freitag,
8 Uhr bis 12 Uhr sowie
Montag bis Donnerstag,
13.30 Uhr bis 16.30 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung